Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas-LPG, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks) sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde im Rahmen einer „Nordländer-Kooperation“ ein Online-Antragsverfahren durch die Finanzbehörde des Landes Hamburg (Kasse. Hamburg) bereitgestellt, welches ein effektives und effizientes Antrags- und Bewilligungsverfahren für alle Antragssteller/-innen ermöglichen soll.
Die onlinebasierte Antragsstellung sowie weitere Hilfestellungen für Privathaushalte und Unternehmen, Erstattungsmodellrechner oder FAQ’s für Mecklenburg-Vorpommern sind ab dem 04. Mai 2023 online über die zentralen Adressen:
https://www.mv-energieportal.de/hilfe-andere-brennstoffe-privathaushalt
oder
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
möglich.
Die Bereitstellung eines beleghaften Antrages bzw. „Papierantrages“ ist nach aktueller Auskunft unseres Dienstleisters, der Kasse.Hamburg, ab dem 08. Mai 2023 (nahezu bundesweiter Antragsbeginn) aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen vorgesehen.
Achtung: Dieser Service der Kommunalverwaltungen umfasst keine inhaltliche Antragsberatung gegenüber der Antragstellerin / dem Antragssteller.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren können die Antragssteller zum Antragsbeginn am 04. Mai 2023 über
Für telefonische Rückfragen (Antragsteller, Behörden, Dritte u.a.) steht das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unter der Telefonnummer 0385-58816061 gern zur Verfügung.